Gröning Immobilien

Ihr Zuhause in der Aletsch Arena

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss und Leistungen

Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der vorbehaltlosen Reservationsbestätigung zustande. Die vorliegenden Buchungsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder der Bestätigung. Die im Vertrag genannte Personenzahl ist auf jeden Fall zu respektieren. Für Veränderungen, die ohne unser Wissen nach Drucklegung entstanden sind, sowie für mögliche Druckfehler, für die wir uns entschuldigen, können wir keine Haftung übernehmen.

2. Preise

Die im Vertrag aufgeführten Preise in Schweizer Franken sind verbindlich. Eine Preisanpassung ist bei Einführung oder Erhöhung von Taxen, Abgaben, Steuern ist bis 3 Wochen vor Vertragsbeginn möglich.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Vertragsabschluss bzw. Buchungsbestätigung erhält der Gast eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Die Zahlungs- und Stornobedingungen sind im Vertrag bzw. in der Buchungsbestätigung festgelegt. Nachdem der Gast die Reservierung erhalten hat, ist der Gesamtbetrag des Buchungbetrages fällig. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, wird die Buchung kostenpflichtig storniert.

4. Änderungen und Stornierungen (Annullierung) des Vertrages durch den Gast

Es gelten die Annullationenbedingungen im Vertag. Sind diese nicht im Vertag festgelegt, gelten folgende Annullationsbedingungen:

Wintersaison (November bis April)

Zahlungsbedingungen:

50% des Gesamtbetrags sind am Tag der Buchung fällig. Die restlichen 50% sind spätestens 60 Tage vor Anreise zu bezahlen.

Stornierungsbedingengen:

Im Falle einer Stornierung sind alle bereits geleisteten Anzahlungen nicht erstattungsfähig. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung

Sommersaison (Mai bis Oktober)

Zahlungsbedingungen:

50% des Gesamtbetrags sind am Tag der Buchung fällig. Die restlichen 50% sind spätestens 30 Tage vor Anreise zu bezahlen.

Stornierungsbedingengen:

Im Falle einer Stornierung sind alle bereits geleisteten Anzahlungen nicht erstattungsfähig. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung

5. Höhere Gewalt

Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, welche der Vermieter nicht verhindern kann. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls von uns nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so können wir Sie entweder in eine andere Wohnung umbuchen oder notfalls die Buchung kündigen. In den obengenannten Gründen erhalten Sie bei Nichtbeeanspruchung der Leistung den eingezahlten Betrag zurück, verzichten indessen auf weitere Ansprüche.

6. Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort. Der Vermieter haftet jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die vom Vermieter nicht beeinflusst werden können, wie:

- Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, usw.

- Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärmemmissionen, z.B. Baustelle, Party, usw.

Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) hat jeder Teilnehmer selber aufzukommen. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab. 

Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Gast verursacht werden, muss der Gast vollumfänglich aufkommen. Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.

7. Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise

Für die Anreise ist der Gast selber verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen wie privaten Verkehr (einschliesslich Eisenbahn, Gondelbahn und Flug) usw. sowie persönlichen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung. Bei vorzeitiger Abreise bleibt der gesamte Betrag geschuldet.

8. Beanstandungen

Sollten beim Bezug des Objektes Mängel vorhanden sein, bzw. später eintreten, sollten Sie dem Vermieter diese melden. Der Vermieter wird bemüht sein, angemessene Abhilfe zu leisten. Wir weisen deutlich darauf hin, dass auf Beanstandungen oder allfällige Ansprüche nur nach Mitteilung innert 72 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienstleistung eingegangen werden kann. Diese Ansprüche sind zudem innert 10 Tagen nach Aufenthaltsdauer an den Vermieter schriftlich einzureichen, da ansonsten jeder Schadenersatzanspruch erlischt. Der Schadenersatzanspruch übersteigt in keinem Falle die Höhe der Mietsumme. Im Weiteren gilt Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand wird Visp (Schweiz) vereinbart.

9. Originaltext

Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind in Deutsch abgefasst.

Fiesch, März 2026/bg

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